Zahn- und Kieferfehlstellungen
Doppelanlage (überzählige Zähne)
Überzählige Zähne kommen etwas weniger häufig vor, können aber die restlichen Zähne beim Durchbruch behindern und/oder den Engstand begünstigen. Genügt die alleinige Entfernung der Doppelanlage nicht und müssen die restlichen Zähne kieferorthopädisch eingereiht werden, muss die Invalidenversicherung für die Kosten der Behandlung aufkommen.