Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Das Alter bei Behandlungsbeginn ist häufig zwischen 10 und 12 Jahren, vor Beginn des pubertären Wachstumsspurts. Für gewisse Behandlungen muss aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Ist das Wachstum bereits abgeschlossen oder muss in gewissen Fällen das Wachstumsende abgewartet werden, kann je nach dem ein chirurgischer Eingriff notwendig sein, um korrekte skelettale Verhältnisse zu erhalten.

Üblicherweise wird bei der ersten persönlichen Kontaktaufnahme in unserer Praxis eine einfache kieferorthopädische Untersuchung durchgeführt. Wird dabei zusammen mit dem Patienten und den Eltern eine kieferorthopädische Behandlung als sinnvoll erachtet, erfolgt beim nächsten Termin das Erstellen der Behandlungsunterlagen. Das sind: Fotos von Mund, Zähne und Gesichts, diverse Röntgenbilder und hochpräzise Studienmodelle. Diese umfangreichen Dokumente sind notwendig, um einen individuellen und detaillierten Behandlungsplan zu erstellen. Darauf folgt ein Beratungsgespräch mit dem Patienten und den Eltern, bei welchem die vorgesehene Therapie anhand der Behandlungsunterlangen diskutiert und erklärt präsentiert. Der finanzielle Aufwand wird ebenfalls angeschaut. Nach dem Einverständnis von der Patientenseite her, kann die kieferorthopädische Behandlung beginnen.