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    Ihre persönliche

    praxis für 

    gross und klein

kinder / jugendliche

Eine kieferorthopädische Behandlung dient der Vorbeugung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen, der funktionellen Verbesserung und natürlich dem Schaffen eines ästhetisch ansprechenden Lächelns. Da im Gegensatz zu früher heute ein höheres Zahnbewusstsein vorliegt und die Behandlungsmethoden moderner geworden sind, werden bei unzähligen Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu früher mehr kiefer-orthopädische Behandlungen durchgeführt.  

 

ANGEBORENE / ERWORBENE ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN

Es gibt angeborene und erworbene Entwicklungsstörungen. Unter angeborenen Entwicklungsstörungen versteht man Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche ohne äußere Einflüsse entstanden sind oder vererbt sind (z.B. sehr grosse Zähne bei zu kleinem Kiefer). Unter erworbenen Entwicklungsstörungen versteht man Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche durch äussere Faktoren entstanden sind (z.B. bei lang angdauernden Lutschgewohnheiten, bei Fehlfunktionen von Weichteilen oder nach frühzeitigem Zahnverlust).

 

ERSTUNTERSUCHUNG / BEHANDLUNGSBEGINN

Der optimale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist je nach Ätiologie der Fehlstellung unterschiedlich. Gerne sehen wir aber unsere kleinen Patienten schon vor der Einschulung, da bereits dort schon ungünstige Entwicklungen stattfinden können, welche durch kleinere, sogenannte interzeptive Massnahmen bereits in den Griff bekommen werden können. Dies kann bereits im Alter von 6 Jahren nötig sein, wenn z.Bsp. durch frühzeitigem Verlust von Milchzähnen (durch Karies oder unterminierende Resorption) Platz verloren gegangen ist und bleibende Zähne gekippt sind oder Durchbruchsprobleme haben. Ob dies bei Ihrem Kind der Fall ist, wird Ihr Hauszahnarzt beim jährlichen Kontrolluntersuch erkennen.

In der Regel genügt aber eine kieferorthopädische Erstuntersuchung beim Kieferorthopäden zwischen dem 8. und 9. Lebensjahr. 

 

INTERZEPTIVE KIEFERORTHOPÄDIE
Die interzeptive Kieferorthopädie dient dazu, noch bevor alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, möglichst optimale Bedingungen für die bleibenden Zähne zu schaffen. Zu schmale Oberkiefer mit funktionellem Kreuzbiss, Unterkiefervor- bzw. -rücklagen können schon vor Durchbruch aller bleibenden Zähne schnell und schmerzfrei behandelt werden. Manchmal muss der Platz bis zum Durchbruch des bleibenden Zahnes gehalten werden. Die interzeptive Kieferorthopädie macht sich auch das Wachstum und die Entwicklung des Kieferknochens bzw. der Mund- und Kaumuskulatur zu nutze. Die Zähne werden mit Hilfe dieser Parameter in eine korrekte Position geführt. Aber auch schlechte Gewohnheiten (bad habits) wie Daumenlutschen, Zungeninterposition, Lippeninterpositionen sollten früh in dieser Entwicklungsphase angegangen werden.

 

ABNEHMBARE APPARATUREN / FESTSITZENDE APPARATUREN

Abnehmbare Apparaturen ermöglichen neben der Regulation von Zahnfehlstellungen auch die Beeinflussung des Wachstums. Diese sogenannten funktionskieferorthopädischen Geräte korrigieren Kieferfehlstellungen besonders wirksam, wenn sie von Kindern und Jugendlichen während des Wachstums getragen werden.

Bei ausgeprägteren Fehlstellungen kommen festsitzende Apparaturen zum Einsatz. Wir verwenden modernste Brackets und Hochleistungsbögen aus qualitativ hochwertigen Materialien, die auch in der Luft- und Raumfahrttechnik verwendet werden. So gelangen wir in möglichst kurzer Zeit schonend zu einem ästhetisch und funktionell herausragenden Ergebnis. Für höchste ästhetische Ansprüche – auch während der Behandlung – gibt es die Möglichkeit Keramik-Brackets zu verwenden. Diese weißen Brackets haben den Vorteil, dass sie für die kaum sichtbar sind. Sollen zahnregulierende Apparaturen jedoch gar nicht auffallen, werden individuell hergestellte Brackets auf der Innenseite der Zähne befestigt.

Wurden Kieferfehlstellungen und massive Engstände schon im Kindesalter behandelt, ist die weitere kieferorthopädische Behandlung mittels festsitzender Apparatur nur noch von kurzer Dauer oder eventuell überhaupt nicht mehr notwendig. Sobald alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind und die Wurzeln genug weit entwickelt sind, können auf alle bleibenden Zähne Brackets geklebt werden. Je nach Ausmaß der Fehlstellung muss mit einer Brackettragezeit von 6 bis 30 Monaten gerechnet werden. 

 

KIEFERORTHOPÄDISCHER LÜCKENSCHLUSS

Sind Zähne nicht angelegt (Nichtanlagen) oder durch einen Unfall oder Karies verloren gegangen, besteht manchmal die Möglichkeit neben einer prothetischen Versorgung (Implantat/Brücke) die entstandene Lücke kieferorthopädisch zu schließen. Das bedeutet den dahinterliegenden Zahn bzw. die dahinterliegenden Zähne in die Lücke kieferorthopädisch hinein zu bewegen.